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Mitgliederbeiträge, Spenden und Mandatsbeiträge an politische Parteien:

Der Abzug ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf CHF 5’300 pro Person begrenzt. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Maximalbetrag vornehmen.
Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug auf CHF 10’600 beschränkt (gilt auch für Ehepaare, keine doppelte Geltendmachung möglich).

Parolen für den 8. März 2026

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Bargeld-Initiative (Bargeld ist Freiheit)
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    direkter Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative
  • Frei
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Stichfrage: nur Initiative ankreuzen
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    SRG-Initiative («200 Franken sind genug!»)
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Klimafonds-Initiativ
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Gebet

Weidstrasse 15 Biel

Jeder ist herzlich willkommen

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