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Spenden

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    IBAN CH34 8080 8009 6133 9469 1
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Mitgliederbeiträge, Spenden und Mandatsbeiträge an politische Parteien:

Der Abzug ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf CHF 5’300 pro Person begrenzt. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Maximalbetrag vornehmen.
Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug auf CHF 10’600 beschränkt (gilt auch für Ehepaare, keine doppelte Geltendmachung möglich).

Parolen für den 27. Sept. 2026

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
  • Nein
    Parole
    Kantonale Vorlage
    Kantonale Volksinitiative «Berner Bildungsinitiative»

Gebet

Weidstrasse 15 Biel

Jeder ist herzlich willkommen

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